2025 eRechnungen werden Pflicht!

Ab dem 1. Januar 2025 tritt die Pflicht zur Verarbeitung von eRechnungen im B2B-Bereich in Kraft. Auch Handwerksbetriebe müssen dann in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.

Viele Kunden von Handwerksbetrieben werden bereits ab 01.01.2025 eRechnungen verlangen, da sie zum Empfang selbiger verpflichtet sind und sie die Vorteile nutzen wollen.

Kostenloses Online-Seminare am:

– 03.09.2024, 10:00 Uhr

– 06.09.2024, 10:00 Uhr

  • Die eRechnungspflicht aus Sicht der Handwerksbetriebe
  • Datenschutz und Datensicherheit bei eRechnungen
  • GoBD-konforme Verarbeitung und Archivierung von eRechnungen
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Wichtige Infos zum Online-Vortrag

In einem Online-Vortrag mit dem Titel „eRechnungen – praxisgerechte Umsetzung im Handwerk“ erörtert Herr Sven-Holger Enders zusammen mit der Tischler das Thema.

Bei Fragen bezüglich eRechnungen kontaktieren Sie uns gerne unter der Telefonnummer (0231) 94 95 -0 oder über das nachfolgende Kontaktformular.