Ab dem 1. Januar 2025 tritt die eRechnungspflicht im B2B-Bereich in Deutschland in Kraft, als Teil des Wachstumschancengesetzes. Handwerksbetriebe müssen dann in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Ab dem 1. Januar 2026 sind sie zudem verpflichtet, Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format wie XRechnung oder ZUGFeRD zu erstellen und zu versenden.

Vorteile der eRechnung für Handwerksbetriebe:

  • Kosteneinsparungen: Weniger Papier-, Druck- und Portokosten.
  • Zeitersparnis: Schnellere Abwicklung von Rechnungen.
  • Fehlerreduktion: Automatisierte Prozesse minimieren Fehler.
  • Nachhaltigkeit: Reduzierter Papierverbrauch.
  • Transparenz: Bessere Nachverfolgbarkeit und Dokumentation.

Übergangsregelungen:

  • Bis Ende 2027: Papierrechnungen oder nicht-konforme elektronische Rechnungen sind mit Zustimmung des Empfängers noch zulässig.
  • Kleinbetragsrechnungen (bis 250 Euro) sind von der Pflicht ausgenommen.

Umsetzungsschritte:

  • Technische Ausstattung: Investition in geeignete Softwarelösungen.
  • Mitarbeiterschulung: Schulungen zur Handhabung von eRechnungen.
  • Prozessanpassung: Optimierung interner Abläufe.
  • Rechtliche Compliance: Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Die eRechnungspflicht erleichtert die Digitalisierung und Effizienzsteigerung im Handwerksbereich und bringt zahlreiche Vorteile mit sich, die langfristig Zeit und Kosten sparen.