Die Einführung der eRechnungspflicht im B2B-Bereich in Deutschland ist ein bedeutender Schritt zur Digitalisierung und Vereinfachung von Geschäftsprozessen. Hier sind die aktuellen Fristen und Übergangsregelungen, die ab 2025 gelten:
Einführung und Übergangsfristen
1. Stichtag 1. Januar 2025:
- Ab diesem Datum müssen alle Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Dies ist der erste Schritt zur vollständigen Implementierung der eRechnungspflicht und stellt sicher, dass Unternehmen bereit sind, elektronische Rechnungen zu akzeptieren.
2. Stichtag 1. Januar 2026:
- Ab diesem Datum sind Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen zu erstellen und zu versenden. Dies bedeutet, dass alle Rechnungen, die im B2B-Bereich ausgestellt werden, in einem strukturierten elektronischen Format (z.B. XRechnung oder ZUGFeRD) vorliegen müssen.
3. Stichtag 1. Januar 2027:
- Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von 800.000 Euro oder mehr müssen ab diesem Datum vollständig die neuen Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung einhalten. Dies schließt die Fähigkeit ein, elektronische Rechnungen nicht nur zu empfangen, sondern auch zu erstellen und zu versenden.
4. Stichtag 1. Januar 2028:
- Ab diesem Datum müssen alle Unternehmen unabhängig von ihrem Umsatz die Anforderungen der eRechnungspflicht vollständig einhalten. Damit endet die Übergangsfrist, und alle Unternehmen müssen elektronische Rechnungen nutzen.
Übergangsregelungen
1. Papierrechnungen und nicht-konforme elektronische Rechnungen:
- Bis Ende 2027 dürfen Unternehmen weiterhin Papierrechnungen oder nicht-konforme elektronische Rechnungen (z.B. einfache PDF-Rechnungen per E-Mail) verwenden, sofern der Empfänger dem zustimmt. Diese Übergangsregelung soll Unternehmen mehr Zeit geben, ihre Prozesse anzupassen und notwendige technische Infrastruktur zu implementieren.
2. Kleinbetragsrechnungen:
- Rechnungen mit einem Betrag von höchstens 250 Euro sowie Fahrausweise sind von der eRechnungspflicht ausgenommen. Diese Ausnahmen erleichtern die Abwicklung von Kleinbeträgen und alltäglichen Transaktionen.
Technische Anforderungen und Formate
1. XRechnung:
- XRechnung ist ein strukturiertes, XML-basiertes Format, das speziell für die elektronische Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber entwickelt wurde. Es enthält ausschließlich maschinenlesbare Daten und erfüllt die Anforderungen der EU-Richtlinie 2014/55/EU.
2. ZUGFeRD:
- ZUGFeRD ist ein hybrides Format, das sowohl eine maschinenlesbare XML-Datei als auch eine visuell darstellbare PDF-Datei kombiniert. Dieses Format ist besonders für den allgemeinen Einsatz in der Wirtschaft geeignet und ermöglicht eine einfachere Lesbarkeit für Menschen.